Mitwirkungsrechte von Verbänden: Gute Stellungnahmen verfassen
in Kooperation mit dem Landesbüro Naturschutz Niedersachsen (LabüN)
Nr. |
17-H-10 |
Zum Thema |
Anerkannten Naturschutzverbänden nach § 63 BNatSchG steht ein Mitwirkungsrecht bei Planungsvorhaben zu. Wie geht man mit diesem Mitwirkungsrecht sinnvoll um, und wie schreibt man vor allem eine inhaltlich substantielle Stellungnahme, die auch für die Behörden eine Arbeitserleichterung darstellt? Diese Fragen stehen im Vordergrund einer in Kooperation mit dem Landesbüro Naturschutz Niedersachsen (LabüN) durchgeführten Schulung, die sich explizit an die Mitglieder der anerkannten Naturschutzverbände in Niedersachsen richtet.
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Leitung |
Dr. Eick von Ruschkowski, Leiter der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, NNA |
Gebühr |
30 Euro inklusive Verpflegung |
Hinweis |
Im Praxisteil „Wie schreibe ich eine Stellungnahme?“ werden wir die ein- oder andere Stellungnahme im Hinblick auf ihren strukturellen Aufbau, Formulierungen und Inhalte exemplarisch näher betrachten und analysieren. Kennen Sie eine Stellungnahme (z. B. aus Ihrer Orts-/Kreisgruppe), die wir gemeinsam anschauen könnten? Dann schicken Sie uns diese gerne zu. Wir werden eine Auswahl anonymisieren und in der Schulung gemeinsam besprechen. Bitte schicken Sie uns Ihre Stellungnahme/n bis spätestens 1. November an folgende Adresse: info@labuen.de. |
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Programm |
10:00 Uhr |
Begrüßung |
10:15 Uhr |
Mitwirkungsrechte und Möglichkeiten der Naturschutzverbände |
11:00 Uhr |
Pause |
11:15 Uhr |
Wie schreibe ich eine Stellungnahme? (Impuls) |
11:45 Uhr |
Mittagspause |
12:30 Uhr |
Wie schreibe ich eine Stellungnahme? (Praxis-Teil: Gruppenarbeit & Ergebnisvorstellung) |
14:30 Uhr |
Pause |
14:45 Uhr |
Die Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ |
15:15 Uhr |
Abschlussdiskussion: Feedback, welchen vertiefenden Fortildungsbedarf sehen die Anwesenden? |
16:00 Uhr |
Ende der Veranstaltung |
Der Weg zum Hof Möhr: