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FÖJ von A bis Z in Leichter Sprache

Auf dieser Seite stehen viele schwere Wörter.
Die Wörter sind in Einfacher Sprache erklärt.
Suchst du ein bestimmtes Wort?
Dann gucke auf den Anfangs·buchstaben.
Die Wörter sind nach dem ABC sortiert.


Wort

Ist ein Wort unterstrichen?
Das heißt unter dem Wort ist eine Linie.
Dann gibt es für das Wort eine Erklärung.

Wichtig:
In dem Text stehen immer nur die Wörter für Männer.
Zum Beispiel:
Im Text steht nur FÖJler.
Aber auch Frauen sind gemeint.
Zum Beispiel:
Das Wort FÖJler steht im Text.
Der FÖJler kann ein Mann sein.
Aber ein FÖJler kann auch eine Frau sein.
Die Frau heißt dann: FÖJlerin.
Ein FÖJler kann auch ein anderes Geschlecht haben.
Wir schreiben immer nur die männliche Form.
Dann ist der Text kürzer.
Dann kann man den Text leichter lesen.






FÖJ - Jetzt geht es los!

Arbeit·geber Dein Arbeit·geber ist deine FÖJ-Einsatz·stelle.
Deine FÖJ-Einsatz·stelle schließt mit dir einen Vertrag, zahlt dir dein Taschen·geld
und meldet dich bei der Sozial·versicherung an.

Deine Kranken·kasse kann dich fragen:
Wer ist dein Arbeit·geber?
Dann gibst du deine FÖJ-Einsatz·stelle an.

Arbeits·papiere Das musst du bei deiner FÖJ-Einsatz·stelle abgeben:
  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kranken·kasse
  • Bankverbindung mit IBAN und BIC
  • Steuer·identifikations·nummer:
    Diese bekommst du beim Ordnungs·amt oder deiner Gemeinde.
  • Sozial·versicherungs·nummer oder Sozial·versicherungs·ausweis:
    Hast du noch keine? Dann beantragt die Einsatz·stelle sie für dich.
Bist du noch unter 18 Jahren?
Dann brauchst du eine Bescheinigung von deiner Erst·untersuchung.
Die Erst·untersuchung machst du bei deinem Haus·arzt oder beim Gesundheits·amt.

Bescheinigung
über das FÖJ
Du bekommst vom Träger eine Teilnahme·bescheinigung über dein FÖJ.
Der Träger heißt: Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz.
Du bekommst 3 Teilnahme·bescheinigungen.
Eine am Anfang, eine im Frühjahr und eine nach deinem FÖJ.
Die Bescheinigungen brauchst du zum Beispiel für:
  • Kinder·geld
  • Bewerbungen
  • Arbeits·amt
Wichtig: Gib am besten immer nur eine Kopie weiter.

Ermäßigungen Du hast deine FÖJ-Vereinbarung und bekommst eine FÖJ-Card.
Damit bekommst du Ermäßigungen.
Ermäßigungen heißt: Du bezahlst weniger Geld für etwas.
Zum Beispiel bei Wochen·karten oder Monats·karten:
  • im öffentlicher Personen·nahverkehr wie Bus und Straßen·bahn
  • bei der Deutschen Bahn AG wie Zug
Manchmal auch:
  • im Kino
  • im Museum
  • im Theater
FÖJ-Card
oder FÖJ-Ausweis
Du bekommst eine Jugend·freiwilligen·dienst-Card.
Card ist Englisch und heißt: Ausweis.
Die Card ist ein Nachweis für dein FÖJ.
Mit der Card bekommst du Ermäßigungen.

JFGD -
Jugend·freiwilligen· dienste·gesetz
Es gibt ein Gesetz zum FÖJ.
Man kann auch sagen: Das FÖJ ist ein geregelter Freiwilligen·dienst.
In dem Gesetz stehen Regeln zum FÖJ.
Das Gesetz findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/jfdg

Führungs·zeugnis Für manche Einsatz·stellen brauchst du ein Führungs·zeugnis.
Zum Beispiel: Wenn du mit Kindern arbeitest.

Auf dem Führungs·zeugnis steht: Ob du vorbestraft bist.
Für dich ist das Führungs·zeugnis kostenlos.
Dafür brauchst du einen Nachweis von deinem FÖJ.
Der Nachweis ist:
  • deine FÖJ-Vereinbarung
  • und manchmal noch eine Bescheinigung von deiner Einsatz·stelle
Das Führungs·zeugnis bekommst du bei deiner Gemeinde.

Haftpflicht·versicherung
Hast du eine Haftpflicht·versicherung?
Eine Haftpflicht·versicherung zahlt Schäden von dir.
Zum Beispiel:
  • Du hast aus Versehen etwas von einer anderen Person kaputt gemacht
  • oder du hast aus Versehen eine Person verletzt.
Wir raten dir eine Haftpflicht·versicherung zu haben.
Manchmal haben deine Eltern eine Haftpflicht·versicherung.
Manchmal gilt die Haftpflicht·versicherung von deinen Eltern auch für dich.
Wenn das nicht gilt,
dann solltest du für das FÖJ eine eigene Haftpflicht·versicherung machen.

Kinder·geld
Bist du unter 25 Jahre?
Dann bekommen deine Eltern weiterhin Kinder·geld.

Kranken·versicherung
Du bist für das FÖJ in einer gesetzlichen Kranken·kasse versichert.
Du darfst nicht in einer Familien·versicherung oder privaten Kranken·kasse sein.
Deine Einsatz·stelle zahlt die Kosten für die Kranken·versicherung.

Du musst keine Zusatz·beiträge von der Kranken·versicherung in deinem FÖJ zahlen.
Dafür braucht deine Kranken·versicherung einen Nachweis von deinem FÖJ.
Zum Beispiel:
  • Bescheinigung über dein FÖJ
  • FÖJ-Ausweis
  • Oder eine Bescheinigung von deiner Einsatz·stelle.
Machst du nach deinem FÖJ eine Ausbildung oder ein Studium?
Möchtest du dann zurück in deine Familien·versicherung oder deine private Kranken·versicherung?
Lasse dich vor dem FÖJ von den Kranken·versicherungen beraten.
Manchmal ist der Wechsel zurück schwierig.

Masernschutz·gesetz
Arbeitest du in deinem FÖJ mit Kinder und Jugendlichen?
Dann musst du gegen Masern geimpft sein.
Den Nachweis dafür musst du deiner Einsatz·stelle geben.
Der Nachweis heißt: Masern-Impf·nachweis oder Immunitäts·nachweis.
Das ist ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Masernschutz·gesetz.
Möchtest du mehr darüber wissen?
Dann klicke auf die Links:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html und
https://www.masernschutz.de

Persönliche Assistenz
Du kannst für dich eine persönliche Assistenz bekommen.
Assistenz heißt: Hilfe.
Sie kann dir in deiner Einsatz·stelle helfen.
Sie kann dir auch bei den Seminaren helfen.
Die Assistenz musst du beantragen.
Das heißt: Du musst zum Kosten·träger gehen.
Der Kosten·träger ist zum Beispiel das Jugend·amt oder das Amt für Wieder·eingliederungs·hilfe.
Die Assistenz wird über das persönliche Budget
oder den Leistungs·anbieter bezahlt.

Rundfunk·beitrag
(GEZ)
Jeder Haushalt muss einen Rundfunk·beitrag zahlen.
Mit dem Rundfunk·beitrag werden die Fernseh·sender und Radio·sender bezahlt.
Zum Beispiel:
  • ZDF
  • ARD
  • Deutschland·radio
Auch in deinem FÖJ musst du weiterhin deinen Rundfunk·beitrag zahlen.
Bekommst du Sozial·leistungen?
Dann musst du manchmal keinen Rundfunk·beitrag zahlen.
Rundfunk·beitrag hieß früher: GEZ.

Sozial·versicherungs·
nummer
Deine Sozial·versicherungs·nummer hast du dein ganzes Leben.
Hast du vor deinem FÖJ gearbeitet?
Dann hast du schon eine Sozial·versicherungs·nummer.
Hast du noch nicht vor deinem FÖJ gearbeitet?
Dann bekommst du eine Sozial·versicherungs·nummer.
Deine Kranken·kasse schickt dir deinen Sozial·versicherungs·ausweis zu.
In dem Sozial·versicherungs·ausweis steht deine Nummer.
Deinen Sozial·versicherungs·ausweis musst du deiner Einsatz·stelle zeigen.

Taschen·geld
In deinem FÖJ bekommst du ein Taschen·geld.
Das Taschen·geld bekommst du von deiner Einsatz·stelle.
Das Taschen·geld kann verschiedene Höhen haben.

Du bekommst:
  • 300 Euro Taschen·geld ohne Verpflegung und ohne Unterkunft
  • 240 Euro Taschen·geld mit Verpflegung und ohne Unterkunft
  • 240 Euro Taschen·geld ohne Verpflegung und mit Unterkunft
  • 180 Euro Taschen·geld mit Verpflegung und mit Unterkunft

Teilhabe·beratung FÖJ Niedersachsen Hast du eine Behinderung?
Dann kannst du von den Mitarbeitenden Hilfe bekommen.
Sie helfen dir
  • eine Einsatz·stelle zu finden,
  • die persönliche Assistenz zu beantragen
  • und in deiner Einsatz·stelle während deines FÖJ.
Brauchst du Hilfe?
Dann ruf uns an oder schreib uns eine Mail.

Telefon:
  • 05199 989 48
  • 05199 989 53
Mail:
  • sebastian.bleck@nna.niedersachsen.de
  • daniel.buchholz@nna.niedersachsen.de

Unfall·versicherung
Du bist in deinem FÖJ in der Unfall·versicherung.
Deine Einsatz·stelle sagt der Berufs·genossenschaft Bescheid.
Der Schutz von der Versicherung gilt nur für Unfälle:
  • bei der Arbeit.
  • Weg zur Arbeit.
  • Weg nach Hause.
  • und bei den Seminaren.

Unterkunft und
Verpflegung
Manche Einsatz·stellen haben eine kostenlose Unterkunft für dich.
Manche Einsatz·stellen haben keine Unterkunft für dich.
Manche Einsatz·stellen haben kostenloses Essen für dich.
Manche Einsatz·stellen haben kein Essen für dich.
In der FÖJ-Einsatz·stellen·liste siehst du welche Einsatz·stelle was bietet.
Du erkennst es an verschiedenen Bildern in der Liste.
Die FÖJ-Einsatz·stellen·liste findest du hier:
https://www.nna-foej.de/698936626307.html
In der FÖJ-Vereinbarung steht,
ob du eine kostenlose Unterkunft oder Essen bekommst.
Einen Anspruch auf eine kostenlose Unterkunft oder Essen hast du nicht.
Dein Taschen·geld ist mit Unterkunft und Essen weniger Geld.
Dein Taschen·geld ist ohne Unterkunft und ohne Essen mehr Geld.

Vereinbarung
Du bekommst eine FÖJ-Vereinbarung.
Die FÖJ-Vereinbarung ist ein Vertrag zwischen:
• Einsatz·stelle,
• FÖJ-Träger
• und dir.
In der FÖJ-Vereinbarung stehen Rechte und Pflichten für Alle.
Darum solltest du die FÖJ-Vereinbarung lesen.
Bist du noch unter 18 Jahren?
Dann müssen auch deine Erziehungs·berechtigten die FÖJ-Vereinbarung unterschreiben.

Waisen·rente
Hast du einen Anspruch auf Waisen·rente?
Dann bekommst du die Waisen·rente auch während deines FÖJ.

Mietzuschuss und
Wohngeld
Musst du für dein FÖJ umziehen?
Dann kannst du Wohn·geld bekommen.
Das Wohn·geld bekommst du von der Wohn·geld·behörde vom neuen Wohn·ort.
Du musst dort einen Antrag stellen.
Der neue Wohn·ort muss deine neue Haupt·wohnung sein.
Bitte kläre vor deinem FÖJ:
Bekomme ich Wohn·geld?
Die Höhe vom Wohn·geld hängt von der Miet·höhe und Taschen·geld·höhe ab.






Der Alltag im FÖJ


Anleitung und
Betreuung
Du hast eine Haupt·ansprech·person in deiner Einsatz·stelle.
Die Person zeigt dir deine Einsatz·stelle und erklärt dir alles.
Du kannst die Person alles fragen und bei Problemen ansprechen.
Du wirst auch andere Ansprech·personen kennen·lernen.
Sie zeigen dir deine Aufgaben.

Arbeits·kleidung Bei manchen Einsatz·stellen gibt es Arbeits·kleidung.
Die Arbeits·kleidung musst du dann tragen.
Die Arbeits·kleidung musst du nicht selbst kaufen.
Die Einsatz·stelle gibt dir kostenlos die Arbeits·kleidung.

Bei manchen Einsatz·stellen kannst du in deiner eigenen Kleidung kommen.

Arbeits·pläne
Deine Einsatz·stelle erklärt dir deine Aufgaben.
Nach 6 Wochen ist deine Einarbeitung vorbei.
Dann bekommst du einen eigenen Arbeits·plan.
Meist ist dein Arbeits·plan für eine Woche.
Ein längerer Arbeits·plan ist für deine FÖJ-Seminare und deinen Urlaub wichtig.
Manchmal musst du deine Einsatz·stelle an den längeren Arbeits·plan erinnern.
Damit kein Termin vergessen wird.

Arbeits·unfall
Du bist in deinem FÖJ in der Unfall·versicherung.
Der Schutz von der Versicherung gilt nur für Unfälle:
  • bei der Arbeit.
  • Weg zur Arbeit.
  • Weg nach Hause.
  • und bei den Seminaren.
Das ist wichtig: Sage deiner Einsatz·stelle sofort etwas von deinem Unfall.

Arbeits·zeit Deine Arbeits·zeit sind 39 Stunden in einer Woche.
Deine Seminare sind auch Arbeits·zeit.

In manchen Einsatz·stellen hast du Bereitschafts·zeit.
Die Bereitschafts·zeit gehört auch zu deiner Arbeits·zeit.
In der Bereitschafts·zeit:
  • bist du auf deiner Einsatz·stelle
  • hast du meistens keine Aufgabe
  • musst du manchmal spontan arbeiten.

Arbeitest du mehr als 39 Stunden in der Woche?
Dann bekommst du wann anders frei.

Manchmal musst du am Wochen·ende arbeiten.
Das ist eine Ausnahme.
Du darfst nur 2 Wochen·enden im Monat arbeiten.
Musst du an einem Sonntag oder an einem Feiertag arbeiten?
Dann bekommst du mehr als einen Tag frei.

Bist du unter 18 Jahren?
Dann darfst du nicht am Wochen·ende arbeiten.

Erfahrungs·bericht Nach deinem FÖJ wollen wir wissen:
  • Wie hat dir dein FÖJ gefallen?
  • Welche Erfahrungen hast du gemacht?
  • Was kann besser werden?
  • Was ist schon gut?
Das sollst du in einen Bericht schreiben.
Den Bericht schreibst du in deiner Arbeits·zeit.
Den Bericht schickst du am Ende von deinem FÖJ an den Träger.
Dann wissen wir:
  • Das können wir besser machen.
  • Das ist schon gut.

Fahrt·kosten
Du bekommst kein Geld für den Weg zu deiner Einsatz·stelle.
Manchmal bekommst du etwas Geld oder eine Monats·fahrkarte für deinen Weg.
Frage bei deiner Einsatz·stelle nach.

Deinen Weg zu den Seminaren zahlst zuerst du.
Danach bekommst du das Geld von dem Träger zurück.
Hast du nicht genug Geld?
Dann frag deine Einsatz·stelle.

Deinen Weg zu den Seminaren sollst du mit dem Bus und der Bahn machen.
Das ist besser für die Umwelt als mit dem Auto zu fahren.
Dann bekommst du Geld vom Träger zurück.

Musst du mit dem Auto fahren?
Dann bekommst du nur manchmal Geld vom Träger zurück.
Du musst vorher den Träger fragen.

Krankheit
Bist du krank?
Dann musst du deiner Einsatz·stelle bis 9 Uhr Bescheid sagen.
Bist du mehr als 3 Tage krank?
Dann brauchst du eine Arbeits·unfähigkeits·bescheinigung vom Arzt.
Man kann auch kurz sagen: Du brauchst eine Krank·schreibung vom Arzt.
Du schickst die Krank·schreibung an deine Einsatz·stelle.

Bist du in einer Seminar·woche krank?
Dann brauchst du am ersten Tag eine Krank·schreibung vom Arzt.
Du musst deiner Einsatz·stelle und deinem Träger bis 9 Uhr Bescheid sagen.

Du musst deinem Träger einen Zettel schicken.
Der Zettel heißt: Krankmeldung beim FÖJ-Seminaren.

Hier findest du den Zettel:
https://www.nna.niedersachsen.de/download/192323/Krankmeldung_waehrend_der_FOeJ_-_Seminare.pdf

Mutter·schutz Wirst du in deinem FÖJ schwanger?
Dann sag möglichst schnell deiner Einsatz·stelle Bescheid.
Dann gibt es neue Regeln.
Die Regeln schützen dich.
Mehr Informationen findest du hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756?view=DEFAULT

Projekt·arbeit und Projekt·freiheit In deinem FÖJ kannst du ein eigenes Projekt machen.
Du kannst dir aussuchen:
  • Machst du das Projekt allein?
  • Machst du das Projekt in einer Gruppe?
Du lernst in den Seminaren und in deiner Einsatz·stelle wie man ein Projekt macht.
Du hast einen Tag in der Woche für dein Projekt Zeit.

Öki-Glück

Möchtest du andere Einsatz·stellen kennenlernen?
Dann kannst du eine andere Einsatz·stelle und deine Einsatz·stelle fragen.
Meistens kannst du andere Einsatz·stellen für 1 oder 2 Wochen besuchen.
Die Zeit in einer anderen Einsatz·stelle ist auch Arbeits·zeit.
Für die Fahrt·kosten bekommst du kein Geld.
Hier findest du mehr Informationen:
https://foej.net/oekiglueck/

Seminare In deinem FÖJ hast du 25 Seminar·tage.
Im Seminar lernst du etwas.
Du lernst im Seminar auch andere Teilnehmende vom FÖJ kennen.

Die Seminare sind zusammen mit deiner Seminar·gruppe.
Ihr trefft euch in einer Jugend·herberge oder Tagungs·haus.
Das Seminar geht 5 Tage.
Davon hast du 5 Seminare.
Zusätzlich findet ein Seminar online statt.
Du musst an den Seminaren teilnehmen.
Deine Einsatz·stelle gibt dir frei.
Das heißt: Du musst nicht arbeiten.
Du gehst zum Seminar.
Wichtig: Hast du ein Seminar?
Dann darfst du keinen Urlaub nehmen.

Deine Termine findest du auf der Internet·seite:
https://www.nna.niedersachsen.de/service_tn/downloads_tn/

Du bekommst eine E-Mail.
Die E-Mail bekommst du 14 Tage bevor das Seminar startet.
In der E-Mail stehen wichtige Informationen zum Seminar.

Stud.IP Stud.IP ist eine Internet·seite.
Du bekommst einen Zugang.
Zugang heißt: Du bekommst einen Benutzer·namen und ein Passwort.
Du bekommst deinen Zugang per Mail geschickt.

Das kannst du mit Stud.IP machen:
  • zu einem Online-Workshop anmelden
  • mit anderen Teilnehmenden schreiben
  • Dateien austauschen
  • an Online-Treffen teilnehmen

Für die Online-Treffen brauchst du:
  • Laptop oder Computer
  • Mikrofon
  • Kamera
  • vielleicht ein Headset
  • Internet
  • Ruhigen Ort

Frag deine Haupt·ansprech·person:
Wo kannst du am Online-Treffen teilnehmen?
Deine Ansprech·person sagt dir:
  • In der Einsatz·stelle
  • zu Hause
  • oder an einem anderen Ort.

Über·stunden
Manchmal musst du länger arbeiten.
Manchmal musst du am Wochen·ende arbeiten.
Dann machst du Über·stunden.
Die Über·stunden musst du mit deiner Haupt·ansprech·person besprechen.
Dann bekommst du einen Tag oder ein paar Stunden frei.

Urlaub Ist dein FÖJ ein Jahr lang?
Dann hast du 30 Tage Urlaub.

Ist dein FÖJ kürzer als ein Jahr?
Dann hast du weniger als 30 Tage Urlaub.

Hast du ein Seminar?
Dann darfst du keinen Urlaub nehmen.




Und nach dem FÖJ?

Arbeitslosen·geld Hast du nach deinem FÖJ keine Arbeit?
Dann bekommst du Arbeitslosen·geld.
Das Arbeitslosen·geld musst du beantragen.
Manchmal musst du Arbeitslosen·geld 3 Monate vor deinem FÖJ Ende beantragen.
Mehr Informationen bekommst du hier:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/erste-schritte-arbeitslosigkeit

Fach·hochschul·reife,
praktischer Teil
Die Fach·hochschul·reife besteht aus 2 Teilen:
  • Theoretischen Teil
  • Praktischen Teil
Den theoretische Teil machst du in der Schule.
Den praktischen Teil hast du nach 12 Monaten FÖJ.
Dann musst du deine FÖJ-Bescheinigung in der Schule abgeben.
Die Schule schreibt dir ein Zeugnis zur Fach·hochschul·reife.
Weitere Informationen findest du unter dem Link:
https://www.nna.niedersachsen.de/download/180232

Studium
Bekommst du vor oder während deinem FÖJ einen Studien·platz?
Dann kannst du dein FÖJ trotzdem weiter machen.
Nach deinem FÖJ hast du immer noch den Studien·platz.

Musst du auf dein Studien·platz warten?
Dann kann das FÖJ als Warte·zeit zählen.

Brauchst du in deinem Studium ein Praktikum?
Manchmal zählt dein FÖJ als Praktikum.

Zeugnis
Nach deinem FÖJ bekommst du ein Zeugnis.
Deine Einsatz·stelle schreibt dir das Zeugnis.
Mehr Informationen bekommst du in deinem letzten Seminar.

Schreibst du deiner Einsatz·stelle einen Brief oder eine Mail?
Dann muss dir die Einsatz·stelle ein persönliches Arbeits·zeugnis schreiben.





Ansprech·partner und Ansprech·partnerinnen im FÖJ

Das FÖJ-Team ist für dich da.
Wir sind das FÖJ-Team von der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz.

Wir betreuen die FÖJ-Teilnehmenden.
Wir sind zuständig für die Durchführung vom FÖJ.

Hast du Fragen oder Probleme? Dann kannst du dich gerne bei uns melden.
Hier findest du die Liste unserer Ansprech·partner und Ansprech·partnerinnen:


Ansprech·partner oder
Ansprech·partnerin

Telefon E-Mail
Baer, Gesa

05199/989-28 E-Mail
Becker, Mirjam

05199/989-21 E-Mail
Bleck, Sebastian

05199/989-48 E-Mail
Buchholz, Daniel

05199/989-53 E-Mail
Dernbach, Saskia

05199/989-51 E-Mail
Hage, Eva (Verwaltung)

05199/989-15 E-Mail
Härtel, Laura

05199/989-23 E-Mail
Hetzel, Britta

05199/989-25 E-Mail
Hirschberg, Nadine (Verwaltung)

05199/989-27 E-Mail
Möller-Runge, Ingo

05199/989-31 E-Mail
Oelve, Kerstin (Verwaltung)

05199/989-50 E-Mail
Pollmer, Ulrich

05199/989-52 E-Mail
Ripke, Janine

05199/989-38 E-Mail
Rynas, Alea

05199/989-14 E-Mail
Salingré, Annika

05199/989-17 E-Mail
Schuricht, Dirk

05199/989-39 E-Mail



Diese Seite gibt es hier als PDF zum Download .

Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Projektteam!


Sebastian Bleck & Daniel Buchholz

Ansprechpartner bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz

Tel.: 05199 98948 oder 05199 98953


Stefanie Hecht & Jan Bruns

Ansprechpartner*in bei Netzwerk alma

Tel.: 04231 957557


FÖJ von A bis Z in Leichter Sprache als PDF

Hier gibt es das FÖJ von A bis Z als PDF zum Download.

Die Inklusive Schreibwerkstatt hat die Datei erstellt.

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