19.08.2025
Digitale Veranstaltung, 14 - ca.16 UhrInvasive Arten: Wirbeltiere und Wirbellose
Digitales Kurzformat
19.08.2025, 14 - ca. 16 Uhr:
Invasive Arten: Wirbeltiere und Wirbellose
Invasive Wirbeltierarten und ihr Management
(Dr. Friederike Gethöffer, Alfred-Toepfer-Akademie für Naturschutz)
(Dr. Friederike Gethöffer, Alfred-Toepfer-Akademie für Naturschutz)
Die Anzahl gebietsfremder Arten hat sich in den letzten 50 Jahren um 70 % erhöht. Als invasiv werden gebietsfremde Arten bezeichnet, die unerwünschte Auswirkungen auf Ökosysteme, Ökonomie oder die menschliche Gesundheit haben. Im Vortrag wird die Brisanz des Themas erläutert und auf die rechtliche Situation in Deutschland und Europa eingegangen. Es werden Strategien und „Best-Practice“-Beispiele für Maßnahmen zum Management invasiver Wirbeltierarten in verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten beschrieben und die Anwendbarkeit smarter Technologien dafür aufgezeigt. Als Ausblick wird das LIFE smartIAS-Projekt vorgestellt, das als erstes „Technologieverbesserungs- und Replikationsprojekt“ auf vorigen Projekten aufbaut.
Ist eine Reduzierung des invasiven Signalkrebses in der Örtze mit Hilfe von Ehrenamtlichen möglich? Citizen Science im Rahmen des FFH-Managements (Landkreis Celle)
(Katrin Wolf, Matthias Emmrich, Anglerverband Niedersachsen e.V.)
(Katrin Wolf, Matthias Emmrich, Anglerverband Niedersachsen e.V.)
Im FFH Gebiet "Örtze mit Nebenbächen" im existiert eines der größten Signalkrebsvorkommen Niedersachsens. Negative Auswirkungen auf das Ökosystem der Örtze (insbesondere Fischfauna und Makrozoobenthos) können angenommen werden. Der Signalkrebs wird in der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten geführt. Gemäß Artikel 19 der Verordnung sollen die Mitgliedstaaten für bereits weit verbreitete invasive Arten Managementmaßnahmen erarbeiten. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat für invasive Krebsarten ein Management- und Maßnahmenblatt erarbeitet, in dem die Bestandsreduktion eine Maßnahme sein kann (NLWKN 2019). In der Örtze fangen Anglerinnen und Angler mit Reusen seit einigen Jahren pro Jahr mehrere 10.000 Signalkrebse. Flusskrebse fallen in Niedersachsen unter das Fischereirecht, sodass die Fischereirechtsinhaber der Gewässer (häufig Angelvereine) im Rahmen der gesetzlichen Hegepflicht (§40 Nds. Fischereigesetz) Flusskrebsbestände nutzen können. Im Rahmen einer Studie von Anglerverband Niedersachsen (AVN) und der Ökologischen Station Südheide (ÖSH) soll für die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Celle herausgefunden werden, ob ein Management des Signalkrebsbestands mit Unterstützung durch Ehrenamtliche möglich ist. Ehrenamtlich tätige Anglerinnen und Angler aus sechs Angelvereinen fangen seit Mai 2023 mittels standardisierter Reusen und Fangprotokolle Signalkrebse. Die Ergebnisse für die Jahre 2023 bis Ende 2024 werden im Vortrag vorgestellt, Chancen und Probleme beleuchtet.
Der Vortrag ist Teil der Digitalen Kurzformate. Hier finden Sie alle Themen, eine Übersicht über die Termine sowie weitere Infos: Übersichtsartikel der Digitalen Kurzformate
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