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„Natur auf Zeit“: Rechtssicherheit für Zwischennutzung und Vermeidungspflege

in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und den Unternehmerverbänden Niedersachsen e. V. (UVN)


20.08.2018
UVN, Schiffgraben 36, 30175 Hannover


Nr. 18-E-04

„Natur auf Zeit“ bezeichnet die in der Regel spontane Entwicklung von Natur auf aktuell nicht genutzten Flächen wie etwa auf Industriebrachen, gewerblichen Reserveflächen oder Flächen des rohstoffabbauenden Gewerbes.
Der positive Nutzen für die Natur ist groß, doch mangelt es in der Praxis häufig an Rechtssicherheit bei der Frage, ob es Möglichkeiten einer temporären Naturschutznutzung gibt, ohne wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten dauerhaft zu beschneiden. Die Befürchtung einer erschwerten (Wieder-)Aufnahme der Nutzung aufgrund von entstandenen, gesetzlich geschützten Biotopen oder eingewanderten streng geschützten Arten ist offenbar beträchtlich.

Ziel der Veranstaltung ist die Darstellung der fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen für „Natur auf Zeit“. Dazu sollen u.a. Ansätze für fachliche Standards zum Umgang mit temporärer Natur für Praxis und Verwaltung vorgestellt werden, die von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner (CBH) im Rahmen eines BfN-geförderten F+E-Vorhabens entwickelt wurden.
Darüber hinaus wollen wir als Kooperationspartner weitere Impulse für eine Zusammenarbeit von Naturschutz und Wirtschaft setzen. Hierzu soll die Vorstellung der unternehmensrelevanten Aspekte des Förderprogramms "Landschaftswerte" und ein Fachvortrag über naturnahe Begrünungsverfahren in urbanen Räumen dienen.

Leitung:
Susanne Eilers, M. A., Naturschutzakademie
Alexander Harms, Aufgabenbereichsleiter Geschäftsbereich VII, NLWKN, Hannover
Nils Fröhlich, Abteilungsleiter Umwelt und Medienrecht, Unternehmerverbände Niedersachsen e.V., Hannover

Teilnehmerkreis:
Vertreter und Vertreterinnen des amtlichen und ehrenamtlichen Natur- und Umweltschutzes sowie von Wirtschaftsunternehmen, Politiker und Politikerinnen, Vertreter und Vertreterinnen von Stiftungen, generell an dem Thema interessierte

Teilnehmergebühr: entfällt

Das detaillierte Veranstaltungsprogramm als PDF zum Download


Damit wir alles gut vorbereiten können, melden Sie sich bitte möglichst bis zum 30.07.2018 an. Vielen Dank.

Noch Fragen?

Ich helfe Ihnen gerne:
Bettina Stoffregen
Tel: 05199/989-78

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